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Hintergrund

Pflegefamilien sind Teil der Erziehungshilfen

Für eine bessere Integration

Pflegefamilien sind ein wichtiger Teil der Erziehungshilfen. Sie übernehmen die Vollzeitpflege für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Entwicklung besonders beeinträchtigt sind gemäß § 33 Satz 2 SGB VIII.

Geben Sie Kindern ein Zuhause
Für Kinder bzw. Jugendliche mit besonderen Entwicklungsbeeinträchtigungen, die in Einrichtungen der Heimerziehung nicht angemessen in ihr Leben begleitet werden können, besteht im Rahmen der Erziehungshilfen des IB die Möglichkeit, in dazu besonders qualifizierten Pflegefamilien aufzuwachsen. In diesem familiären Umfeld werden sie liebevoll und qualifiziert betreut, pädagogisch angeleitet und erzogen. Für jüngere Kinder, die aufgrund einer besonderen Entwicklungsbeeinträchtigung und/oder Behinderung nicht in eine klassische Pflegefamilie vermittelt werden können, bieten Pflegeeltern die besondere Stärkung und Hilfe, die diese Kinder benötigen. Bei diesem oft schwierigen Prozess werden sie von unserem Fachberater/inne/n unterstützt.

Mehr als nur Erziehung
Pflegefamilien übernehmen dabei mittel- und manchmal auch langfristig die Elternaufgaben. Sie ersetzen jedoch nicht die leiblichen Eltern, die aufgrund persönlicher Schwierigkeiten die Erziehung ihrer Kinder nicht übernehmen können. Viele Kinder haben schmerzhafte Erfahrungen gemacht, Entbehrungen erlebt, Ängste und Traumata durchgemacht. Pflegefamilien übernehmen daher vielfach mehr als eine normale Erziehung. Aber keine Sorge: Wir helfen bei der Auswahl und Vermittlung zu geeigneten therapeutischen Diensten und unterstützen Sie auch mit Schulungen, Qualifizierungsmaßnahmen und kontinuierlicher Fachberatung, diese anspruchsvollen Aufgaben zu meistern.

Aufgaben

Aufgaben der qualifizierten Pflegefamilien

Geborgenheit auf Zeit

Die Aufgaben der qualifizierten Pflegefamilien sind vielfältig und anspruchsvoll. Sie fördern eine kindgerechte Entwicklung und geben Geborgenheit auf Zeit. Qualifizierte Pflegefamilien gewährleisten die Unterbringung, Versorgung und Erziehung besonders entwicklungsbeeinträchtigter Kinder in familiären Bezügen. Sie ermöglichen Kindern und Jugendlichen eine kindgerechte Entwicklung außerhalb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Ihr Engagement ist gefragt
Aufgaben der qualifizierten Pflegefamilien können Familien, Paare oder Einzelpersonen übernehmen, die aufgrund ihrer Lebenserfahrung, ihrer Persönlichkeit sowie im Idealfalle mit einer pädagogischen oder medizinischen Qualifikation eine besondere Eignung nachweisen können. Sie übernehmen die Verantwortung, ein Kind oder einen Jugendlichen längerfristig im Rahmen ihrer Familie zu betreuen. Durch die Inpflegenahme werden die Pflegeeltern nicht Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Internationalen Bundes, der sie aber intensiv begleitet.

Beratung und Schulungsangebote inklusive
Aufgabe der qualifizierten Pflegefamilien ist, ein familiäres und pädagogisches Hilfeangebot für Kinder und Jugendliche zu bieten, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur, ihrer Lebensperspektive und ihrer Beziehungserlebnisse einen überschaubaren, auf engere persönliche Bindung bezogenen Rahmen benötigen. Der Internationale Bund unterstützt Eltern, die sich diesen Aufgaben stellen, mit umfangreichen Beratungs- und Schulungsangeboten.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für qualifizierte Pflegefamilien

Sich auf Unabsehbares einstellen!

Voraussetzungen für qualifizierte Pflegefamilien liegen im persönlichen Bereich aber auch in der Bereitschaft der Pflegeeltern, sich auf Neues und Unvorhergesehenes einzustellen. Starke Pflegeeltern können ein fremdes Kind wie ein eigenes annehmen – mit all seinen Belastungen und seiner Geschichte. Sie haben Humor, sind geduldig, können angemessen reagieren, ihre Erwartungen an das Kind situationsgerecht formulieren. Aufgrund ihrer Persönlichkeit sind qualifizierte Pflegeeltern in der Lage, neben dem Kind auch sein Umfeld zu akzeptieren. Denn mit seiner Geschichte bringt ein Pflegekind auch seine leiblichen Eltern, Sozialarbeiter und Behördenvertreter mit in die aufnehmende Familie.

Formale Voraussetzungen für qualifizierte Pflegefamilien
Gestandene Familienväter und Familienmütter sollten als qualifizierte Pflegefamilien weitere Voraussetzungen erfüllen, die die Jugendämter und der Internationale Bund im Vorfeld prüfen:

  • Paare mit und ohne Trauschein sowie Alleinstehende mit und ohne Kinder können sich um die Aufnahme eines Pflegekindes bewerben.
  • Für die erfolgreiche Aufnahme eines Pflegekindes ist es wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich, wenn ein Elternteil eine pädagogische Qualifizierung hat. Allerdings wird die Bereitschaft zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen vorausgesetzt.
  • Qualifizierte Pflegeväter und Pflegemütter müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
  • Pflegeeltern müssen geeignete Wohnräume für die Aufnahme eines Pflegekindes nachweisen.
  • Der Altersabstand zwischen Pflegeeltern und Pflegekind sollte dem natürlicher Eltern-Kind-Beziehungen entsprechen.
  • Pflegeeltern müssen von ihrer körperlichen Konstitution für die Erziehungsaufgaben geeignet sein und ein Gesundheitszeugnis vorlegen.
  • Pflegeeltern dürfen nicht Mitglied einer Sekte sein. Bei der Auswahl einer Pflegefamilie können die leiblichen Eltern ihre Vorstellung einer religiösen Erziehung angeben. Die Religionszugehörigkeit der Pflegeeltern darf diesem Wunsch nicht entgegenstehen.
  • Die leiblichen Kinder der Pflegefamilie werden bei der Aufnahme eines Pflegekindes - soweit dies altersbedingt schon möglich ist - angehört. Denn die leiblichen Kinder spielen für die erfolgreiche Aufnahme eines Pflegekindes eine wichtige Rolle.
  • Pflegefamilien müssen sicherstellen, dass das Pflegekind eine feste Bezugsperson hat. Es kann daher sinnvoll sein, wenn ein Pflegeelternteil nicht oder nur zeitweise berufstätig ist. Nach erfolgreicher Integration des Pflegekindes in die Familie und bei Inanspruchnahme weiterer Betreuungsangebote im Umfeld (Kindergarten, Schule, Tagespflegeeinrichtungen etc.) ist die Aufnahme einer Berufstätigkeit der Hauptbezugsperson meistens möglich.
  • Pflegeeltern sollten finanziell in sicheren Verhältnissen leben und nicht auf die Vergütung aus der Aufnahme des Pflegekindes angewiesen sein.

Der IB unterstützt Sie dabei, alle Voraussetzungen zu erfüllen. Häufig sind es nur kleine Herausforderungen, die mit vereinten Kräften bewältigt werden können. Lassen Sie sich von der langen Liste formaler Voraussetzungen für qualifizierte Pflegefamilien nicht entmutigen und nehmen Sie bei Interesse Kontakt zu uns auf.

Unterstützung

Unterstützung für Pflegefamilien

Erfolgreiche Integration durch Weiterbildung

Der Internationale Bund bietet qualifizierten Pflegefamilien umfangreiche Unterstützung bei der Bewerbung als Pflegeeltern und der erfolgreichen Integration eines Pflegekindes.

Wir begleiten Sie dabei, Pflegeeltern zu werden und zu sein durch:

  • Qualifikation und Schulung
  • Gemeinsame Durchführung des Verfahrens zur Erlangung der Pflegeerlaubnis
  • Begleitung der Vermittlung und passenden Auswahl eines oder mehrerer Pflegekinder
  • Regelmäßige individuelle Beratung und Begleitung von Pflegeeltern und Pflegekindern
  • Einbindung in eine Gruppe von Pflegeeltern mit regelmäßigem Austausch und fachlicher Beratung
  • Supervision (bei Bedarf)
  • Beratung und Begleitung bei Kontakten beispielsweise mit Eltern, Lehrern und weiteren Bezugspersonen der Kinder

Unsere Unterstützung für Pflegefamilien geht weit über die anfängliche Beratung hinaus. Der Internationale Bund stellt durch qualifizierte Sozialpädagogen, Erzieherinnen sowie Erzieher mit langjähriger Berufserfahrung eine intensive Fachberatung sicher.

Die Arbeit der Berater/innen erstreckt sich über die gesamte Zeit der Pflegschaft:

  • Zusammenarbeit mit Jugendämtern und stationären Einrichtungen
  • Krisenintervention und Mediation bei Konflikten
  • Unterstützung und Vernetzung bei der Einbeziehung anderer notwendiger Hilfen wie beispielsweise therapeutischer und heilpädagogischer Unterstützung
  • Zusammenarbeit mit am Erziehungsprozess beteiligter Personen und Institutionen
  • Beratung und Begleitung der Herkunftsfamilie gemäß der Vereinbarungen im Hilfeplan.

Der IB ist mit seiner Unterstützung qualifizierter Pflegefamilien im Auftrag der öffentlichen Träger aktiv und sorgt durch intensive kooperierende Tätigkeit mit diesen und vergleichbaren anderen anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe für einen kontinuierlichen fachlichen Austausch und informelle Vernetzung.

Verfahren

Verfahren Pflegefamilie werden

In jeder Phase gut betreut

Das Verfahren bis zur Integration eines Pflegekindes in eine Pflegefamilie gliedert sich in mehrere Phasen. Der Internationale Bund begleitet Sie bei Ihrer Vorbereitung und der Integration eines Pflegekindes. Wichtig ist aber zunächst, dass Sie sich informieren und für sich als werdende Pflegeeltern ein paar grundlegende Überlegungen anstellen. Was ist Ihre Motivation, welche Folgen könnte ein Pflegekind für Ihren Familienalltag haben? Sind auch Ihre leiblichen Kinder überzeugt von der Aufnahme eines Pflegekindes? Verständigen Sie sich mit Ihrem Partner über Ihre gemeinsamen Motive, wie Sie Ihr berufliches und familiäres Leben gestalten und organisieren wollen.

Informationsphase
Einen guten Überblick über das Verfahren auf dem Weg, eine qualifizierte Pflegefamilie zu werden, bietet die Publikation „Handbuch Pflegekinder“, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben hat. Diese Publikation kann jedoch ein Beratungsgespräch beim Internationalen Bund nicht ersetzen, in dem unsere langjährig erfahrenen Beraterinnen und Berater mit Ihnen Ihren individuellen Informationsbedarf bearbeiten.

Vorbereitungsphase
Wenn Sie sich entschieden haben und das Verfahren zur Pflegefamilie einleiten wollen, bereiten wir gerne mit Ihnen die Beantragung der dazu notwendigen Pflegeerlaubnis beim örtlich zuständigen Jugendamt vor. Sie erhalten von uns Fragebögen, die Sie ausfüllen und sich dadurch noch einmal auseinandersetzen u.a. mit Ihrer eigenen Biografie und Motivation, Pflegeeltern zu werden. Abgefragt werden natürlich auch Basisdaten wie Alter, Familienstand, Einkommensverhältnisse etc. In diesem gesamten Prozess stehen Ihnen unsere Fachkräfte beratend und reflektierend zur Seite. Darüber hinaus erhalten Sie auch eine Aufstellung über zu erbringende Nachweise wie Gesundheitszeugnis, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis usw.

Pflegeelternschulung
Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen und alle Nachweise erbracht haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Hausbesuch. Dabei wollen wir mit Ihnen ein reflektierendes Auswertungsgespräch zu Ihren ausgefüllten Fragebögen führen. Wenn wir im Anschluss gemeinsam mit Ihnen zu der Überzeugung gelangen, dass sich Ihr ursprüngliches Interesse zu einer manifesten und guten Entscheidung entwickelt hat und die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes gegeben sind, nehmen Sie an unserer Pflegeelternschulung teil. Diese umfasst eine Tagesveranstaltung (meist samstags) sowie drei Abendtermine über einen Zeitraum von etwa vier Wochen. So bald diese erfolgreich absolviert ist, kann die Pflegeerlaubnis beantragt werden. Dies übernehmen wir für Sie.

Vergütung

Vergütung für Pflegeeltern

Pflegegeld bei Vollzeitpflege

Pflegeeltern haben bei Aufnahme eines Pflegekindes in eine Vollzeitpflege nach §33 in Verbindung mit §39 SGB VIII einen Anspruch auf Pflegegeld. Es besteht aus einem Anteil für die materiellen Kosten (Unterhaltskosten) sowie einem Beitrag für die Erziehung. Die materiellen Kosten sind nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt und sollen die regelmäßigen Kosten der Unterbringung decken. Bei einer qualifizierten Pflegefamilie kann sich das Pflegegeld bis zu einem dreifachen Satz erhöhen. Die Höhe des Pflegegeldes ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Teilweise variiert es von Jugendamt zu Jugendamt. Rein rechtlich bleiben die leiblichen Eltern unterhaltspflichtig, auch wenn sie das Sorgerecht nicht mehr ausüben. Um jedoch den Unterhalt des Pflegekindes sicherzustellen, zahlt das Jugendamt das Pflegegeld direkt an die Pflegeeltern aus. Die konkreten Beträge im Einzelfall erfahren Sie bei einem Beratungsgespräch des IB.

Neben den Unterhaltskosten zahlt das Jugendamt auch einen Beitrag zur Erziehung. Darüber hinaus gewährt das Jugendamt auf Antrag Zusatzleistungen, die vom Einzelfall abhängen. Deshalb können wir Sie erst im konkreten Beratungsgespräch darüber informieren.  

Steuern und Kindergeld

Das Pflegekind wird in die Steuerkarte eines Pflegeelternteils eingetragen. Ebenso erhalten die Pflegeeltern das Kindergeld. Die Höhe hängt von der Reihenfolge der Geschwister ab. Das Kindergeld wird allerdings anteilig mit dem Pflegegeld verrechnet. Bei einem Pflegekind wird das Erstkindergeld zur Hälfte angerechnet, bei weiteren Pflegekindern zu jeweils 25 Prozent. Zwar haben Pflegeeltern Anrecht auf Elternzeit; allerdings besteht in der Regel kein Anspruch auf Elterngeld. Das Pflegegeld und weitere Sonderleistungen sind nach § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz Beihilfen und somit steuerfrei. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Pflegschaften gewerbsmäßig betrieben werden. Die Steuerbehörden gehen ab sieben Pflegekindern von einer gewerblichen Pflegeeinrichtung aus.

Renten- und Unfallversicherung

Pflegeeltern haben nach §39 Abs. 4 SGB VIII ebenso Anspruch auf Beiträge zu der gesetzlichen Renten- sowie zu einer Unfallversicherung. Das Gesetz im Wortlaut: „Die laufenden Leistungen umfassen auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson. Sie sollen in einem monatlichen Pauschalbetrag gewährt werden.“ Nordrhein-Westfalen orientiert sich beispielsweise bei der Höhe an der gesetzlichen Unfallversicherung und zahlt aktuell jährlich einen Beitrag von 79,38 Euro. Für die Alterssicherung eines Pflegeelternteils übernimmt das Jugendamt die Hälfte des Mindestbeitrags; aktuell sind dies 39,80 Euro monatlich.

Ziele

Qualifizierte Pflegefamilien spenden Zuversicht

Kindern ein Zuhause geben

Qualifizierte Pflegefamilien sind ein ergänzendes Angebot im Rahmen der Erziehungshilfen, welches bei hohen fachlichen Standards die individuellen Perspektiven eines Kindes oder eines Jugendlichen fördert und ermöglicht.

Stabilität durch familiäres Umfeld
Qualifizierte Pflegefamilien geben belasteten Kindern ein zuverlässiges Lebensumfeld. Sie helfen ihnen auf ihrem Weg zu einem selbständigen Leben. Die Unterbringung in einer qualifizierten Pflegefamilie gibt dem jungen Menschen auf Dauer einen verlässlichen familiären Lebensort und gewährleistet die erforderliche Versorgung, Erziehung und Förderung. Zur Sicherung des Kindeswohls erfolgt eine Integration in die Pflegefamilie und deren soziales Umfeld; häufig ist die Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse erforderlich.

Traumata überwinden
Zielgruppen für qualifizierte Pflegefamilien sind entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die in ihrer Herkunftsfamilie nicht zufriedenstellend versorgt werden können. Die Gründe dafür sind so vielfältig wie das Leben selbst. Häufig sind Eltern aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation, wegen Suchterkrankungen, Gewalt, Verwahrlosung oder eigener Traumata vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage, ihren Kindern Geborgenheit und den Rahmen für ihre Entwicklung zu geben. Andere Eltern wiederum können vor allem bei Kindern mit seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen nicht die erforderliche Förderung anbieten.

Solche Kinder werden in die Obhut qualifizierter Pflegefamilien vermittelt, weil sie aufgrund ihres Alters, ihrer traumatischen Erfahrungen oder ihrer Behinderung eine besondere Betreuung brauchen.

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